Verein für Städtepartnerschaften Ginsheim-Gustavsburg e.V.

VSP GiGu
 

Mitgliedsbeiträge


Einzelperson (Standardbeitrag): 20,00 Euro

Familienbeitrag: 30,00 Euro

Ermäßigter Beitrag: 10,00 Euro

Juristische Personen, Vereine und sonstige Institutionen: mind. 40,00 Euro


Welcher Mitgliedsbeitrag gilt für mich?
Standardbeitrag
Einzelpersonen zahlen den Standardbeitrag.


Familienbeitrag
Der Familienbeitrag setzt sich aus einer Einzelmitgliedschaft und einem ermäßigten Beitrag für zwei Erwachsene zusammen, die in einer Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft leben. Ihre Kinder bis zum Alter von 18 Jahren sind beitragsfrei, danach zahlen Jugendliche und erwachsene Kinder bis zum Alter von 25 Jahren je einen ermäßigten Beitrag. Bei der Mitgliederversammlung ist jedes eingetragene Mitglied der Familie stimmberechtigt.


Ermäßigter Beitrag
Menschen in Ausbildung (Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende) können den ermäßigten Beitrag geltend machen. Wir benötigen dazu eine Kopie des entsprechenden Ausweises / Nachweises bzw. der aktuellen Studienbescheinigung / des Semesterausweises.
Bitte schicken Sie den Nachweis als JPG oder PDF an 
mpasset@vsp-gigu.de 

oder per Post an

Verein für Städtepartnerschaften Ginsheim-Gustavsburg e.V.,
Dr.-Herrmann-Straße 32, 
65462 Ginsheim-Gustavsburg.

Zur Verlängerung Ihres Anspruchs für das Folgejahr schicken Sie uns bitte jeweils bis zum 31. Dezember eine aktuelle Kopie, der ermäßigte Beitrag wird dann für ein weiteres Jahr gewährt. Später eingehende Nachweise können wir leider nicht berücksichtigen. Erfolgt kein weiterer Nachweis, stellen wir den normalen Beitrag in Rechnung. Eine Rückvergütung des Beitrags ist nicht möglich.


Für welchen Zeitraum gilt der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag gilt vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die Beiträge werden als Jahresbeitrag zum 01. Januar oder als Quartalsbeitrag zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und zum 01. Oktober eines Jahres fällig. Mitglieder können die gewünschte Zahlungsvariante wählen. Mitglieder, deren Beitrag nicht bis zum gewünschten Zahltag auf dem Vereinskonto eingegangen ist, befinden sich in Verzug. Melden Sie sich ab November an, berechnen wir den Mitgliedsbeitrag erst für das Folgejahr. Sie gehören aber sofort nach Aufnahme durch den Vorstand zu unseren Mitgliedern. Der ermäßigte Beitrag gilt ebenfalls für ein Jahr.


Wie wird der Mitgliedsbeitrag festgesetzt?
Wie bei praktisch allen Vereinen unterliegt der Mitgliedsbeitrag der Hoheit der Mitgliederversammlung, also der Mitglieder selbst. Änderungen des Mitgliedsbeitrags müssen fristgerecht zur nächsten Mitgliederversammlung beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber. Eine Änderung wird dann mit dem nächsten Kalenderjahr wirksam.


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